Herzlich Willkommen beim Schiedsamt der
Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop !
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner
sind Deutschlands älteste und erfolgreichste
Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung
Kennen Sie die Aufgaben des Schiedsamtes?
In jeder Gemeinde Schleswig-Holsteins gibt es Schiedsämter, die für die Durchführung von Schlichtungsverfahren zuständig sind. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmännern wahrgenommen, die von der jeweiligen Gemeinde gewählt und durch die Direktorin oder den Direktor des zuständigen Amtsgerichts vereidigt werden. Der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts obliegt im Übrigen auch die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden schlichtend tätig bei geringfügigen Straftaten, die sich in der Regel im privaten Umfeld der Beteiligten abspielen und in denen die Staatsanwaltschaft kein unmittelbares Interesse an der Strafverfolgung hat.
In Fällen von
Beleidigung
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Hausfriedensbruch
Bedrohung
und Verletzung des Briefgeheimnisses
kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren „mangels öffentlichen Interesses“ einstellen und auf den Privatklageweg verweisen.
Das bedeutet, dass zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muß – mithin der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Beteiligten. Örtlich zuständig ist das Schiedsamt des Wohnortes des Schädigers (Antragsgegnerin / Antragsgegner ). Erst nach Scheitern des Einigungsbemühens, ist der Weg zum Gericht – und damit zur Privatklage frei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. !